16.09.2009
Sexuelle Gewalt an Frauen in kriegerischen Konflikten wird häufig als Kriegsmittel eingesetzt. Der UNO-Sicherheitsrat hatte sich in seiner Resolution 1820 (2008) für die aktive Bekämpfung dieser Praxis ausgesprochen. Rahel Fischer und Cordula Reimann haben im KOFF-Newsletter vom September 2009 zum einjährigen Bestehen der UNO-Resolution 1820 Bilanz gezogen. Die Autorinnen erläutern zudem das Verhältnis der Resolution 1820 zur älteren Resolution 1325.
Klare Stellungnahme
Die vom UNO-Sicherheitsrat im Sommer 2008 verabschiedete Resolution 1820 thematisiert die sexuelle Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten. Sie verlangt die Bekämpfung der Straflosigkeit von sexueller Gewalt im Kriegskontext und verweist auf das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Dabei wird anerkannt, dass der Einsatz von sexueller Gewalt ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar eine die «Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung» darstellen kann. Zentrale Anliegen sind: Ausschluss sexueller Gewaltdelikte von Amnestiebestimmungen in Friedensabkommen, Aufruf zur strafrechtlichen Verfolgung durch alle UNO-Mitglieder, Ausbildung und Überwachung der Sicherheitskräfte, Null-Toleranz-Politik bei UNO-Friedenssicherungseinsätzen sowie bessere Koordination zwischen den verschiedenen UNO-Organen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Keine sichtbaren Verbesserungen
Anstoss zur Verabschiedung der Resolution 1820 waren die gravierenden sexuellen Gewaltakte in der Demokratischen Republik Kongo. Die Autorinnen stellen fest, dass sich die Lage im Kongo ein Jahr danach nicht verbessert hat. Danach gehen sie auf die Analyse des UNO-Generalsekretärs Ban Ki Moon ein, der in einem aktuellen Bericht die Hindernisse und Probleme bei der Umsetzung der Resolution 1820 zur Diskussion stellt.
Die Autorinnen sind der Meinung, dass die Resolution 1820 im Vergleich zur Resolution 1325 präziser formuliert ist und eine bessere Grundlage bietet, um sexuelle Gewalt als Kriegsmittel zu bekämpfen. Eine schon längst überfällige politische Diskussion über Ursachen und Bekämpfung der sexuellen Gewalt als Kriegsmittel sei dadurch eröffnet worden.
Dokumentation
KOFF-Artikel
- Ein Jahr UNO-Resolution 1820: Rhetorik und politische Realität
Rahel Fischer und Cordula Reimann im KOFF Newsletter vom 1. September 2009/Nr.80 (pdf, 3 S.) - KOFF-Newsletter bestellen
Auf der Website von KOFF
UNO-Resolution 1820
- Resolution 1820
Auf der Website des UNO-Sicherheitsrats (pdf, 5 S.) - Resolution 1325
Auf der Website des UNO-Sicherheitsrats (pdf, 4 S.)
- Report of the Secretary-General pursuant to Security Council resolution 1820
Bericht des UNO-Generalsekretärs vom 20. Aug. 2009 zur UNSCR 1820 (pdf, 24 S.)
Weitere Informationen
- Rape: Weapon of war
Auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte - UN-Action against Sexual Violence in Conflict
Website Stop Rape Now - Soldiers Who Rape, Commanders Who Condone
Sexual Violence and Military Reform in the Democratic Republic of Congo
Bericht von Human Rights Watch (pdf, 62 S.) - Gender and Peacebuilding
KOFF-Webseiten zu Gender und Friedensförderung