10.02.2014
Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht verankerten Menschenrechts auf Wasser. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.
Grundgehalt
Das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen anerkennt das Recht auf genügend sauberes Wasser als Trinkwasser und für Hygienezwecke, sowie das Recht auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen, welche die Intimsphäre der Benutzer/innen gewährleistet und die Entsorgung und Wiederaufbereitung der menschlichen Exkremente ermöglicht.
Rechtsquellen
Pflichten des Staates
- Menschenrechte: Pflichten der Staaten
Erläuterungen zur Unterscheidung von Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten
Achtungspflichten
Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:
- Den Zugang zu Wasser für Trink- und Haushaltszwecke zu verhindern
- Überhöhte Preise für Wasser zu verlangen
- Zerstörung von privaten Wasserinfrastrukturanlagen
Schutzpflichten
Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Rechts auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:
- Regulierung der Verteilung der Wasservorräte an Landwirtschaft und Industrie mit dem Ziel, dass ein Zugang zu ausreichend Wasser für die Bevölkerung gewährleistet bleibt.
- Regulierung der Industrieabwässer, damit Verschmutzungen des Trinkwassers durch Unternehmen (ungeklärte Industrieabwässer) verhindert werden
Gewährleistungspflichten
Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Rechts auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen, wie zum Beispiel:
- Sicherstellung der Versorgung der gesamten Bevölkerung mit sauberem Wasser
- Gewährleistung eines Systems zur Entsorgung und Wiederaufbereitung von menschlichen Exkrementen
- Personen, die sich im staatlichen Gewahrsam befinden, müssen mit ausreichend sauberem Trinkwasser versorgt werden und es müssen ihnen sanitäre Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden
- Sicherstellung der Qualität des Wassers, d.h. das Wasser soll namentlich frei von chemischen Substanzen und Mikroorganismen sein
Legitime Einschränkungen
Das Recht auf Wasser und Zugang zu Sanitätseinrichtungen darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:
- Eingriffe in Grund- und Menschenrechte
Erläuterungen auf humanrights.ch
Beispiele für legitime Einschränkungen
- Rationierungsmassnahmen von Trinkwasser zur Gewährleistung der Verteilungsgerechtigkeit in Situationen allgemeiner Wasserknappheit
Kontroverse Themen
- Zugang zu sauberem Trinkwasser: Wie soll der Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle garantiert werden? Kann diese Garantie als Menschenrecht eingeklagt werden?
Dokumentation auf humanrights.ch - Privatisierung und das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen:
Artikel von Sharmila Murthy; The human right(s) to water and sanitation: history, meaning, and the controversy over privatization; Berkeley Journal of International Law; Volume 31; Issue 1 (Englisch, pdf, S. 60)
Internationale Rechtsprechung (Beispiele)
- Das Recht auf Wasser wird nicht durch Einführung eines Wasserzähler, bei dem man nach Überschreitung der 6 Kiloliter gratis Wasser per Haushalt/Monat für zusätzliches Wasser vorausbezahlen muss, verletzt
Lindiwe Mazibuko and Others v. City of Johannesburg and Others: Constitutional Court of South Africa, Case CCT 39/09 (2009) - Einstweiliges Verbot aufgrund der Nichtzahlung der Wasserrechnung die Wasserzufuhr abzuklemmen
Zusammenfassung auf community.co.za von Residents of Bon Vista Mansions v. Southern Metropolitan Local Council: High Court of South Africa, Case 01/12312
Online-Texte zur Vertiefung
- Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser durch UNO Generalversammlung
Seite auf humanrights.ch - The right to water: Fact Sheet
Fact Sheet No. 35 (2010), Office of the UN High Commissioner for Human Rights (Englisch, pdf, 61 S.) - Das Recht auf Wasser nach dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Artikel von Michael Duttwiler, in: Jusletter vom 16. Juli 2007 (pdf, 15 S.) - Das Recht auf Wasser: EU-Bürgeriniative (mehr als 1.8 Mio Unterschriften)
Webseite der EU-Bürgerinitiative