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Recht auf Gesundheit

24.07.2013

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht und der Bundesverfassung verankerten Menschenrechts auf Gesundheit. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Das Recht auf Gesundheit anerkennt das Recht für alle auf ein erreichbares Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit, insbesondere die Verfügbarkeit von quantitativ ausreichenden und qualitativ genügenden öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu den vorhandenen Gesundheitseinrichtungen.

Rechtsquellen

Pflichten des Staates

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht auf Gesundheit durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

  • Zwangsweise Durchführung von Diagnosen und Therapien oder von medizinischen Experimenten
  • Erschwerung oder Verunmöglichung des Zugangs zu vorhandenen Gesundheitseinrichtungen und Medikamenten für bestimmte Bevölkerungsgruppen
  • Zerstörung von Gesundheitsinfrastrukturen oder der Umwelt

Schutzpflichten

Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Rechts auf Gesundheit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:

  • Bekämpfung von unzureichender Betreuung von kranken und behinderten Menschen durch private Gesundheitseinrichtungen
  • Verhinderung traditioneller Praktiken, welche das Recht auf Gesundheit von Frauen verletzen
  • Minimalvorschriften für gesunde Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft
  • Vorschriften zur Verhinderung von Umweltverschmutzung durch Private

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Rechts auf Gesundheit, wie zum Beispiel:

  • Aufbau einer zugänglichen und wirksamen Gesundheitsversorgung
  • Massnahmen gegen die Umweltverschmutzung
  • In Notfällen Wasser, Nahrung und Obdach zur Verfügung stellen
  • Umfassende Impfprogramme gegen die gefährlichsten Infektionskrankheiten
  • Massnahmen zur Prävention von Epidemien
  • Wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen jede Verletzung des Rechts auf Gesundheit gewährleisten

Legitime Einschränkungen

Das Recht auf Gesundheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • Zwangsweise Anordnung von diagnostischen oder therapeutischen Massnahmen im Falle einer Epidemie oder zum Schutz des Pflegepersonals
  • Medikamentöse Zwangsbehandlung einer urteilsunfähigen Person

Kontroverse Themen

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel