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Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte - Dossier

HIV/AIDS und Menschenrechte: Geschichte und Akteure

Die UNO hat seit langem erkannt, dass die Bekämpfung von HIV/Aids eng mit dem Schutz von Menschenrechten verknüpft sein muss. Verschiedenste ihrer Aktivitäten zielen darauf ab, eine auf den Menschenrechten basierende Strategie gegenüber der HIV-/Aids-Pandemie zu fördern.

UNAIDS und UNHCHR

Auf UNO-Ebene beteiligen sich inzwischen mehrere Institutionen an dem menschenrechtlichen Zugang zu HIV/Aids. Seit 1999 arbeiten UNAIDS und das Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) eng zusammen. Hauptziel dieser Zusammenarbeit ist auf der einen Seite die Verankerung von HIV/Aids-Problematiken in der Arbeit der UNO-Menschenrechtsinstitutionen. Auf der anderen Seite soll sichergestellt werden, dass eine Menschenrechtsperspektive in die UNO-Programme gegen HIV/Aids aufgenommen wird. Ausserdem sollen auf globaler, regionaler und nationaler Ebene die Kapazitäten zum Schutz der Menschenrechte im Kontext von HIV/Aids verstärkt werden. Im Jahr 2002 rief UNAIDS zudem den unabhängigen Ausschuss «UNAIDS Reference Group on HIV and Human Rights» ins Leben, der für UNAIDS eine Beratungsfunktion innehat.

Vertragsorgane

UNAIDS und das UNHCHR beliefern die UNO-Vertragsausschüsse regelmässig mit Informationen über den Status der Pandemie in verschiedenen Ländern sowie mit Analysen zur Verknüpfung der internationalen Menschenrechtsabkommen mit HIV/Aids. Dies hat dazu geführt, dass die UNO-Menschenrechtsausschüsse während der Staatenüberprüfung in ihren abschliessenden Bemerkungen den Vertragsstaaten auch öfters Empfehlungen bezüglich HIV/Aids abgeben.

UNO-Menschenrechtsrat

Der UNO-Menschenrechtsrat selbst (früher die Kommission für Menschenrechte) befasst sich bereits seit 1996 mit dem Thema Menschenrechte und HIV/Aids. Zusammen mit UNAIDS und dem UNHCHR führte er 2003 das «Meeting for Special Procedures» durch, welches zum Ziel hatte, die Problembereiche von HIV/Aids auch in die Mandate der Sonderberichterstatter/innen und Experten/-innen zu integrieren. Zurzeit verabschiedet der Menschenrechtsrat zwei Resolutionen mit Bezug auf HIV/Aids: eine jährliche Resolution, die sich auf den Zugang zu Medikamenten während Pandemien konzentriert, und alle zwei Jahre eine Resolution, welche sich mit dem Menschenrechtsschutz im Kontext von HIV/Aids befasst.

Internationale Leitlinien

UNAIDS und UNHCHR wollen vor allem auf der staatlichen Ebene die Kapazitäten für den Menschenrechtsschutz im Kontext von HIV/Aids stärken. Dafür haben sie internationale Leitlinien entwickelt, die Staaten aufzeigen sollen, wo und wie sie konkrete Massnahmen ergreifen können.

Eine erste Version dieser Leitlinien wurde bereits 1997 verabschiedet. Die Idee dafür stammte ursprünglich aus der ersten internationalen Konsultation zu HIV/Aids und Menschenrechten, die 1989 von der World Health Organization (WHO) und dem damaligen UNO-Menschenrechtszentrum organisiert wurde.

Die definitive Version der Leitlinien von 2006 zeigt Handlungsmöglichkeiten für Staaten auf institutioneller, politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Ebene auf. Das Dokument gibt ausserdem Empfehlungen ab, wie die Leitlinien auf der Ebene von Staaten, im UNO-System und in überregionalen Ausschüssen sowie unter NGOs weiterverbreitet und umgesetzt werden können. Zusätzlich enthalten es Erläuterungen zu den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten, speziell im Zusammenhang mit HIV/Aids.

Die Leitlinien sind ein Versuch, bisherige internationale, regionale und nationale Aktivitäten seit der ersten Konsultation zu HIV/Aids und Menschenrechten 1989 zusammenzuführen und auf die besten Elemente bestehender Deklarationen, Strategiepapiere und Chartas zurückzugreifen; dabei aber den Fokus auf konkrete Umsetzungsmassnahmen zu legen. Die Leitlinien sollen insbesondere ein praktisches Instrument für Staaten sein, um ihre nationalen Strategien gegen HIV/Aids zu realisieren. Damit soll die grosse Lücke zwischen Prinzipien und Praxis geschlossen und eine auf den Menschenrechten basierende Handlungsstrategie gegenüber der HIV/Aids-Pandemie ermöglicht werden.

UNO-Generalversammlung

Die Verknüpfung von HIV-/Aids-Bekämpfung und Menschenrechten erreichte schliesslich auch die UNO-Generalversammlung. Im Juni 2001 erliess die Versammlung die «Declaration of Commitment on HIV/Aids». Darin hält sie explizit fest, dass die Gewährleistung der Menschenrechte einen essenziellen Faktor in der Bekämpfung von HIV/Aids darstellt: «Recognizing that the full realization of human rights and fundamental freedoms for all is an essential element in a global response to the HIV/AIDS pandemic, including in the areas of prevention, care, support and treatment, and that it reduces vulnerability to HIV/AIDS and prevents stigma and related discrimination against people living with or at risk of HIV/AIDS». Die Deklaration war das Resultat einer Spezialsession der Generalversammlung zu HIV/Aids. Obwohl das Dokument nicht verbindlich ist, enthält es doch spezifische Aufgaben, welche die Staatengemeinschaft sich selbst auferlegt hat und innerhalb bestimmter Fristen erfüllen will, um die HIV/Aids-Pandemie zu bekämpfen. Fünf Jahre später, 2006, hielt die UNO-Generalversammlung ein weiteres Treffen ab, um die Realisierung und Umsetzung der gesetzten Ziele zu evaluieren. In der daraus entstandenen «Political Declaration on HIV/AIDS» bestätigte die Generalversammlung die Bedeutung der Menschenrechte bei der Bekämpfung von HIV/Aids beinahe wortwörtlich.

Aktuellere Entwicklungen

Das Thema HIV/Aids hat die UNO auch in der jüngeren Vergangenheit stark beschäftigt. Nicht zuletzt ist die Bekämpfung von HIV/Aids eines von acht Millenniumszielen: Die Pandemie soll bis 2015 eingedämmt und ihre Ausbreitung aufgehalten werden. Das bedeutet, dass die Entwicklung der Pandemie jährlich in einem Report dargestellt wird. Bemerkenswerterweise konnte die HIV-Pandemie bis 2015 tatsächlich aufgehalten werden und ist seither rückläufig. Von diesem Erfolg beflügelt, soll nun – gemäss den «Sustainable Development Goals (SDGs)» - der Aids-Pandemie bis 2030 ein Ende gesetzt werden.

Auf höchster UNO-Ebene stand ab 2010 die Analyse der bisherigen Massnahmen im Zentrum, um die neue Strategie für die Zukunft festzulegen. Der UNO-Generalsekretär präsentierte 2011 dem Menschenrechtsrat eine Studie, die auf Berichten von Regierungen, UNO-Institutionen sowie von internationalen Organisationen und NGOs basiert. Sie zeigt die seit 2006 auf Ebene der Nationalstaaten erfolgten Massnahmen u.a. in den Bereichen Nicht-Diskriminierung, Vertraulichkeit des HIV-Status und Partizipation auf.

Ebenfalls 2011 führte die UNO-Generalversammlung ein High-Level-Meeting zum Thema HIV/Aids durch. Ziel dieses Meetings war die Verabschiedung einer neuen Deklaration. Beteiligt am Meeting und an der Ausarbeitung der neuen Deklaration war auch das UNHCHR, u.a. um sicherzustellen, dass der mittlerweile akzeptierte Menschenrechtsbezug in der Thematik beibehalten bleibt. Aus dem Treffen von Experten/-innen im Sommer 2011 in New York resultierte schliesslich die neue «Politische Erklärung zu HIV und Aids: Intensivierung unserer Bemühungen zur Eliminierung von HIV/Aids.» Diese Deklaration wurde von der UNO-Generalversammlung an ihrer 65. Session verabschiedet (A/RES/65/277). Sie legt die Strategie bis 2015 fest und fordert den UNO-Generalsekretär unter anderem auf, der Generalversammlung jährlich einen Bericht vorzulegen über die Fortschritte in der Umsetzung der Empfehlungen der Deklaration.

Quellen