07.02.2011
Die HIV-/Aids-Epidemie steht in einem engen Zusammenhang mit der Menschenrechtslage: Verletzungen fundamentaler Rechte begünstigen die Weiterverbreitung der Krankheit und verschlimmern ihre Auswirkungen für die Betroffenen. Der Schutz von Menschenrechten ist essenziell, um der Ausbreitung von HIV/Aids präventiv entgegenzuwirken und die sozialen und ökonomischen Folgen der Pandemie abzuschwächen. Eine effektive internationale Strategie gegen HIV/Aids muss deshalb auf die internationalen Menschenrechtsstandards abgestimmt sein.
Verletzliche Minderheiten
Besonders deutlich wird die Verknüpfung zwischen fehlendem Menschenrechtsschutz und HIV/Aids in der ungleich verteilten Auftrittshäufigkeit der Krankheit je nach Gruppen. So sind bestimmte Bevölkerungsgruppen wegen ihres rechtlichen Status oder wegen fehlenden Menschenrechtsschutzes gefährdeter, sich mit HIV anzustecken, und im Falle einer Infektion auch schwerer von den negativen Folgen betroffen als andere. Vor allem Frauen, Kinder, Minderheiten, indigene Völker, Arme, Arbeitsmigranten/-innen, Flüchtlinge, Sexarbeiter/-innen, Drogenabhängige, homosexuelle Männer sowie Häftlinge gehören zu den Risikogruppen - Menschen, die auch ohne die Krankheit zumeist in prekären sozialen, ökonomischen und rechtlichen Verhältnissen leben.
Gerade weil sie gegenüber der weiteren Bevölkerung benachteiligt sind, ist es für diese Bevölkerungsgruppen wichtig, einen gleichberechtigten Zugang zu HIV-/Aids-Prävention und -Information sowie zu Behandlungsmöglichkeiten und sozialer Unterstützung zu haben.
Nebst der gesellschaftlichen ist auch eine räumliche Ungleichverteilung von HIV/Aids zu beobachten: Es sind vor allem Länder des Südens, welche die grösste Bürde der Krankheit tragen. In diesen Ländern bedrohen HIV/Aids und Armut in einem Teufelskreis wiederum die soziale und ökonomische Entwicklung und die Verwirklichung der Menschenrechte.
Diskriminierung und Stigmatisierung
Insbesondere Diskriminierung und Stigmatisierung stehen in engem Zusammenhang mit HIV/Aids. Menschen mit HIV/Aids werden oftmals aufgrund ihrer Krankheit ausgeschlossen oder ungleich behandelt. Hinzu kommt, dass viele der Betroffenen bereits einer Bevölkerungsgruppe angehören, die gesellschaftlich benachteiligt ist. Diese doppelte Diskriminierung führt dazu, dass Menschen mit HIV/Aids an den Rand des gesellschaftlichen Lebens gedrängt und beispielsweise an ihrem Arbeitsplatz oder bei der Suche nach einer Wohnung aufgrund ihrer Krankheit ungerecht behandelt werden. Ausserdem versperren ihnen Diskriminierung und Stigmatisierung vielfach den Weg zu medizinischer Behandlung oder zu sozialer Unterstützung.
Diskriminierung und (oftmals) auch Kriminalisierung treibt bestimmte Risikogruppen wie Drogenabhängige, Sexarbeiter/innen und Homosexuelle in den Untergrund. Weil marginalisierte Bevölkerungsgruppen mit Präventionsmassnahmen nur schlecht erreicht werden können, ist ihre Anfälligkeit (Vulnerabilität) für HIV/Aids massiv erhöht. Dies gefährdet wiederum andere Menschen und erschwert eine effektive Bekämpfung von HIV/Aids erheblich.
Zentrale Menschenrechte von HIV-/Aids-Betroffenen
Nicht nur Diskriminierung und Stigmatisierung, sondern auch die Folgen der Missachtung anderer Menschenrechte wie fehlender Zugang zu Bildung und Information, fehlende Behandlungsmöglichkeiten und fehlende soziale Unterstützung erschweren eine wirksame Eindämmung der HIV/Aids-Pandemie. Die folgenden Menschenrechte sind sowohl für die HIV/Aids-Prävention wie auch für die Situation von HIV/Aids-Betroffenen besonders zentral:
- Schutz vor Diskriminierung und Gleichheit vor dem Recht: HIV/Aids-Betroffene dürfen nicht aufgrund ihres HIV-Status benachteiligt oder diskriminiert werden (s. o.).
- Recht auf Gesundheit: Für HIV/Aids-Kranke muss der Zugang zu Gesundheitsdiensten und präventiven Massnahmen, zu Medikamenten, Therapien, Sozialversicherungen und Krankenkassen, zu freiwilligen Beratungs- und Testangeboten sowie zu Verhütungsmitteln gewährt sein. So können auch die gesunden Bevölkerungsgruppen besser vor einer Ansteckung geschützt werden.
- Recht auf Bildung und Recht auf Information: Für HIV/Aids-Betroffene ist der Zugang zu Informationen über HIV/Aids, sexuelle Gesundheit und Präventionsmassnahmen überaus wichtig. Aber auch für nicht Betroffene muss das Recht auf Information gewährleistet sein, damit eine Weiterverbreitung der Krankheit verhindert werden kann. Der Anspruch auf eine Grundschulbildung ist sowohl für HIV/Aids-Kranke wie auch für nicht Betroffene entscheidend, da im Unterricht Informationen über HIV/Aids und über vorbeugende wie behandelnde Massnahmen vermittelt und dadurch Vorurteile verringert werden können.
- Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit: HIV-Betroffene sind darauf angewiesen, dass ihr Recht, sich selbst zu organisieren und sich gegenseitig zu unterstützen, gewährleistet ist - sei es durch Selbsthilfegruppen, NGOs, Vereine oder Stiftungen.
- Recht auf Privatsphäre: Der HIV-Status einer Person muss in jedem Fall vertraulich behandelt werden. Ausserdem darf niemand zu einem HIV-Test gezwungen werden.
- Recht auf Familienleben: Unabhängig vom HIV-Status einer Person muss das Recht, eine eigene Familie zu gründen, gewährt sein.
- Bewegungsfreiheit und persönliche Freiheit: HIV-Betroffene müssen vor allem vor Segregation oder Isolation (z.B. in separaten Spitalabteilungen) geschützt werden.
Fazit
Grundsätzlich stecken sich weniger Menschen mit HIV/Aids an, wenn ihre bürgerlichen, politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Menschenrechte respektiert werden. Durch den Schutz der Menschenrechte können die negativen Auswirkungen der Krankheit für die Betroffenen und die Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen reduziert werden. Nicht zuletzt sind Individuen und Gemeinschaften, deren Menschenrechte geschützt sind, besser fähig, die Pandemie zu bekämpfen.
UNAIDS und UNHCHR fassen dies in ihren Leitlinien zu HIV/Aids und Menschenrechten folgendermassen zusammen: ...der Schutz von Menschenrechten im Kontext von HIV reduziert Leiden, rettet Leben, schützt die öffentliche Gesundheit und unterstützt eine effektive Bekämpfung von HIV (International Guidelines on HIV/Aids and Human Rights, S. 7).
Quellen
- HIV/AIDS and Human Rights
Übersichtsseite des UNHCHR - Non-discrimination in HIV-responses
Meeting of the UNAIDS Programme Coordinating Board, 2010 (pdf, 28 S.) - Report of the Special Rapporteur on the right of everyone to the enjoyment of the highest attainable standard of physical and mental health
Bericht an den UNO-Menschenrechtsrat, 12. April 2011 (pdf, 19 S.) - UNAIDS Strategy 2016–2021
Strategie von UNAIDS auf der UNAIDS-Webseite - HIVLAW – Schweizer Internetplattform zu Recht und HIV
u.a. mit Rubrik Diskriminierungsschutz für Menschen mit HIV/AIDS - Thema Menschenrechte
auf der Schweizerischen Fachplattform HIV/Aids und internationale Zusammenarbeit (online nicht mehr verfügbar) - International Guidelines on HIV/Aids and Human Rights
Konsolidierte Version der Leitlinien von UNHCHR und UNAIDS, 2006 (pdf, 120 S.) - Reports 2008 - 2018
Berichte von UNAIDS zur HIV-/Aids-Pandemie