Die Weltbank sollte die Armut bekämpfen. Gemäss Berichten von NGOs führen die Projekte der Weltbank aber oft zu Menschenrechtsverletzungen. Neue «Schutzstandards» von August 2016 hätten zum Ziel gehabt, diese Missstände aufzuheben. Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen sehen in den neuen Richtlinien der Weltbank aber einen weiteren Rückschritt.
Was tut die Weltbank?
Die Aufgabe der Weltbank besteht darin, weniger entwickelte Länder durch finanzielle und technische Hilfe zu fördern. Der Weltbank stehen zur Erfüllung dieser Aufgaben verschiedene Mittel zur Verfügung: Die Herausgabe zinsloser Darlehen, die Vermittlung von Geldern für Projekte sowie Informations-und Beratungsarbeit. Allerdings wird die Weltbank von NGOs immer wieder stark kritisiert. Sie werfen ihr Ineffizienz und Intransparenz vor. Zudem sollen viele Projekte der Weltbank den betroffenen Bevölkerungen schweren Schaden zugefügt haben.
- The World Bank
Offizielle Webseite der Weltbank (englisch)
Vorwurf von Menschenrechtsverletzungen
Ein Team des Internationalen Konsortiums für Investigative Journalisten (ICIJ) hat eine umfangreiche Analyse von Weltbankprojekten seit 2005 erstellt und veröffentlicht seit anfangs 2015 laufend neue Beiträge zum Thema. Die Journalisten/-innen kommen zum Schluss, dass die Weltbank klare Menschenrechtsverletzungen zu verantworten hat. Sie werfen der Weltbank vor, mit ihren Projekten Zwangsumsiedlungen zu fördern, ohne die betroffene Bevölkerung entsprechend zu entschädigen. Zudem finanziere die Bank Projekte, die gravierende ökologische Folgen haben und der Bevölkerung ihrer Lebensgrundlagen berauben. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von 3,4 Millionen Menschen, die innerhalb von 10 Jahren im Kontext von Weltbank- Projekten zwangsumgesiedelt oder enteignet wurden. Menschen, die sich gegen die Projekte wehren, seien eingeschüchtert, vergewaltigt oder ermordet worden.
Ein Beispiel aus Äthiopien
Ein Beispiel ist die gewaltsame Vertreibung der Anuak, einer indigenen Bevölkerungsgruppe in Äthiopien. Die Weltbank förderte zwischen 2005 und 2015 mit rund zwei Milliarden Dollar Gesundheits- und Bildungsprojekte in Äthiopien. Medienschaffende und Menschenrechtsaktivisten/-innen berichten, dass ein Teil dieser Gelder dazu genutzt worden sei, um eine Gruppe der Anuak zwangsumzusiedeln. Angehörige der Anuak, die Widerstand gegen die Umsiedlungen leisteten, seien geschlagen, willkürlich festgenommen oder getötet worden, sagt David Pred, der Direktor der Menschenrechtsorganisation Inclusive Development International.
Nachdem die Weltbank anfangs 2015 mit den Rechercheergebnissen des Internationalen Konsortiums für Investigative Journalisten (ICIJ) konfrontiert worden war, räumte sie schwere Fehler ein. Jim Young Kim, der Präsident der Weltbank, versprach Besserung. Gleichzeitig lehnte die Bank sämtliche Forderungen nach Entschädigung ab.
- Evicted and Abandoned: The World Bank’s Broken Promise to the Poor
Webseite des International Consortorium of Investigative Journalists (ICIJ) (englisch) - Wie Weltbank-Projekte den Ärmsten schaden
Süddeutsche Zeitung, 16. April 2015 - World Bank denies blame for violent Ethiopian evictions
ICIJ, 3. März 2015 (englisch) - Vertreibung im Namen der Weltbank
tagesschau.de, 05. März 2015
Ein strukturelles Problem
Knud Vöcking von der Organisation Urgewald sieht in den Menschenrechtsverletzungen der Weltbank ein strukturelles Problem. Die Bank sei darauf ausgelegt, Profit zu generieren und müsse sich gegen andere Entwicklungsbanken durchsetzen. In einem solchen Umfeld gerieten menschenrechtliche Aspekte in den Hintergrund, sagt der Weltbank-Experte Knud Vöcking weiter.
Zwar verfügt die Weltbank über «Schutzstandards» (Safeguards), welche sicherstellen sollen, dass Projekte der Weltbank der Umwelt und den Menschen keinen Schaden zufügen. Allerdings würden diese nicht eingehalten, behauptet Vöcking. Auch das Internationale Konsortium für Investigative Journalisten (ICIJ) zweifelt an der Wirksamkeit der Schutzstandards. Unter anderem berichtet das ICIJ über ein internes Dokument der Weltbankwelches zeige, dass das Management die Schutzstandards als «Hürden» ansehe, die keine Vorteile bringen.
- Leaked document: World Bank rife with 'fear and retaliation'
ICIJ, 29. Juni 2015 (englisch) - Systematisches Versagen
Tagesanzeiger, 16. April 2015 - Der kleine Mann geht leer aus
Süddeutsche Zeitung, Interview mit Knud Vöcking, 16. April 2015 - Weltbank
Hintergrundinformationen der Organisation Urgewald
Neue Schutzstandards seit August 2016
Am 4. August 2016 hat die Weltbank neue Schutzstandards (Environmental and Social Framework) verabschiedet.
Die neuen Schutzstandards sind das Resultat aus einem vierjährigen Prozess. Die Weltbank selbst spricht von den «umfangreichsten Konsultationen» ihrer Geschichte. 8‘000 Stakeholder aus über 63 Ländern wurden angehört. Die Bank befragte unter anderem die Nehmerländer und so genannte «Experten Fokus Gruppen», welchen jeweils zu einem Thema wie z.B. Klimawandel, Arbeitsrecht oder Nicht-Diskriminierung mitarbeiteten.
Auch die Menschenrechte waren während den Konsultationen immer wieder ein Thema. Mehrere Stakeholder setzten sich dafür ein, dass die Standards vorgängig zu einem Projekt eine Menschenrechts-Verträglichkeitsprüfung vorsehen. Vor allem die Nehmerländer wehrten sich aber gegen ein solches Verfahren, mit der Begründung, dass die Standards nicht dazu genutzt werden sollten, Werte zu verbreiten, die nicht mit den Werten oder den Gesetzen des Nehmerlandes übereinstimmten. Der wachsende Einfluss von grossen Nehmerländern wie China und Indien hat das Endresultat der Standards beeinflusst. Entsprechend enttäuscht reagierte die Zivilgesellschaft.
Eine Gruppe von NGOs hat den Entstehungsprozesses des neuen Regelwerks kritisch begleitet. In einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Juli 2016 bezeichneten die 19 Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die neuen Schutzstandards als «gefährlichen Rückschritt». Die Richtlinien seien zu schwammig und würden dadurch wenig Schutz bieten. Zudem wälze die Weltbank einen grossen Teil ihrer Verantwortung auf die Kreditnehmerländer ab. Diese dürften neu nämlich vermehrt ihre eigenen Standards anwenden anstelle jener der Weltbank. Dabei werde ignoriert, dass die Nehmerländer oft selbst Teil der Probleme vor Ort seien.
In den neuen Standards fehle im Übrigen der Menschenrechtsschutz. Die Menschenrechte würden nur einführend in der Vision erwähnt. Ein Hinweis auf eine Menschenrechts-Verträglichkeitsprüfung sei im Papier nicht zu finden, bemerken die NGOs. Diese Einschätzungen werden vom Deutschen Institut für Menschenrechte geteilt. Das Institut kommt in einer kurzen Analyse zum Schluss, dass die neuen Standards die Durchsetzung der Menschenrechte in wichtigen Punkten gar «erschweren» würden. Aus menschenrechtlicher Sicht besonders kritisch sei, dass mit den neuen Standards die Risiken eines Vorhabens erst dann geprüft werden, wenn die Durchführung bereits beschlossen wurde und dass sie keine effektiven Beschwerdeverfahren garantieren.
- Safeguard Policies
Webseite der Weltbank (englisch) - Review and Update of the World Bank Safeguard Policies
Dokumentation der Konsultationen der Weltbank (englisch) - Environmental and Social Framework
Die neuen Standards der Weltbank (englisch, pdf, S. 148) - World Bank publishes new draft of social & environmental policy framework; civil society raises concerns about inadequate human rights protections
Stellungnahmen von verschiedenen Organisationen aus der Zivilgesellschaft (englisch) - Proposed World Bank standards represent dangerous set-back to key environmental and social protection
Pressemitteilung von 19 NGOs, 22. Juli 2016 (englisch) - Neue Umwelt- und Sozialstandards bei Weltbank und AIIB. Konsequenzen der Neuregelungen für die Durchsetzung von Menschenrechten
Positionspapier des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Oktober 2016 - Erst finanzieren, dann prüfen?
Süddeutsche Zeitung, 7. August 2016 - Neue Schutzstandards der Weltbank: Verwässerung statt Verbesserung
Deutsche Welle, 9. August 2016
Die Verantwortung der Schweiz
Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Weltbank. Sie leitet eine Stimmrechtsgruppe, zu der Aserbaidschan, Kirgisien, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Kasachstan gehören und nimmt einen der 24 Sitze im Verwaltungsrat der Weltbank ein. Gemäss einer Medienmitteilung der Bundesverwaltung anlässlich der 20-jährigen Mitgliedschaft der Schweiz kann sie somit «aktiv mitwirken» und den «Kurs mitbestimmen». Die Schweiz beteiligt sich auch finanziell an den Projekten der Weltbank.
Bis jetzt hat sich die Schweiz gegenüber der Weltbank kaum kritisch geäussert. In der Frühjahrstagung 2016 von IWF und Weltbank sprach sich die Schweiz dafür aus, dass die Weltbank sich bezüglich der Herausforderungen der Zwangsvertreibung auf die «Stärkung der Resilienz von Herkunfts- wie auch Aufnahmeländern und Aufnahmegemeinschaften» konzentriere und dabei eng mit anderen Partnern zusammenarbeite.
Als ein Land, welches angibt, die Menschenrechte hoch zu halten, steht die Schweiz aber in der Pflicht, die Weltbank dazu aufzufordern, sie müsse mit allen geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass ihre Projekte keine Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben. Konkret müsste die Schweiz zu problematisch erscheinenden Weltbank-Projekten vorgängige Studien zur Abschätzung der menschenrechtlichen Folgen einfordern oder selbst durchführen und in den Entscheidungsprozess einspeisen.
- Die Schweiz an der Frühjahrstagung 2016 von IWF und Weltbank in Washington, DC
Medienmitteilung des Bundesrates, 14. April 2016 - Countries Switzerland
Übersicht zur Schweiz auf der Seite der Weltbank (englisch) - 20 Jahre Mitgliedschaft der Schweiz in IWF und Weltbank
EDA, EFD und Seco, 5. September 2012
27.10.2016