29.06.2011
GATS: Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen – General Agreement on Trade in Services
Funktionsweise des GATS
Die Liberalisierung des Welthandels wäre unvollständig ohne Einbezug des stetig wachsenden Dienstleistungssektors. Diese Lücke schloss das 1994 im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelte GATS. Dazu definiert das GATS zunächst vier verschiedene Modi, in denen eine Dienstleistung erbracht werden kann (Art. I Abs. 1 lit. a–d). Der Begriff «Dienstleistung» wird dabei nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Abs. 3 bestimmt weiter, dass Dienstleistungen «in Ausübung hoheitlicher Gewalt» nicht vom Abkommen erfasst sind. Dies jedoch nur, soweit die öffentliche Dienstleistung «weder zu gewerblichen Zwecken noch im Wettbewerb mit […] Dienstleistungserbringern erbracht wird» (Abs. 3 lit. c). Das GATS stellt also ab auf die Natur der Dienstleitung, nicht auf die private oder öffentliche Natur des Dienstleistungerbringers.
Speziell ist nun, dass kein Mitgliedstaat des GATS verpflichtet ist, irgendwelche bestimmten Zugeständnisse zu machen. Diese Zugeständnisse werden vielmehr im Rahme sogenannter Länderlisten vereinbart, die integrale Bestandteile des GATS bilden. Das GATS hat folglich so viele Länderlisten wie Mitgliedstaaten. Die Länderlisten gelten jedoch multilateral, also gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten. Kein Staat wird sich daher zu einer Öffnung seines Dienstleistungssektors verpflichten, wenn ihm nicht zuvor von der Staatengemeinschaft gleichwertige Zugeständnisse gemacht worden sind. Die Verhandlungen sind aufgeteilt in 12 Sektoren resp. 155 Subsektoren und gestalten sich entsprechend kompliziert.
Dass sich die Staaten aber gegenseitig Zugeständnisse machen müssen, schreibt das GATS in Art. XIX vor. In Kombination mit dem offenen Verhandlungsmodus kommt damit der Verhandlungsmacht und -kompetenz der Mitgliedstaaten entscheidende Bedeutung zu. Hier wird klar, dass das GATS, trotz einiger Kautelen, die Entwicklungsländer strukturell benachteiligt.
- Die Haltung der Schweiz im GATS
Informationen des SECO über die Angebote und Begehren der Schweiz im Rahmen der GATS-Verhandlungen - Rechtliche Auswirkungen des GATS in ausgewählten Dienstleistungssektoren
Das GATS und die Schweiz - Informationen des SECO, 16. Juni 2008
Grundkonflikt
Dienstleistungen können angeboten werden in einer Vielzahl von Sektoren mit einem sozialpolitischen Bezug. Ob diese Sektoren nach dem Bedürfnisprinzip (öffentliche Hand, austeilende Gerechtigkeit) oder nach dem Nachfrageprinzip (Marktkräfte, verteilende Gerechtigkeit) funktionieren sollen, entscheidet grundsätzlich jedes Land selbst aufgrund seiner politischen Ausrichtung und seines Entwicklungsstandes.
Das GATS funktioniert hier als Brecheisen: Lediglich der Kern hoheitlicher Aufgaben (Polizei, Justiz, Verteidigung) kann mit Sicherheit vom Anwendungsbereich des GATS ausgeschlossen werden. Alle anderen Sektoren sind prinzipiell der Liberalisierung zugänglich, auch traditionell als öffentlich angesehene Bereiche wie Wasserversorgung, Schulen, Gesundheitswesen und Kultur. Hier besteht die Gefahr, dass Marktmechanismen Teile der Bevölkerung vom Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung und Recht auf Entwicklung ausschliessen.
- WTO-Dienstleistungsabkommen Gats: Der falsche Weg zu einer entwicklungspolitischen Agenda
Marianne Hochuli, Die Volkswirtschaft, 2004/6 (pdf, 1 S.) - Das Gats, ein Trojanisches Pferd für den Service Public
Daniel Oesch, Die Volkswirtschaft, 2004/6 (pdf, 1 S.) - Liberalization of Trade in Services and Human Rights
Report des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte, 25. Juni 2002 (englisch, pdf, 37 S.)
Beispiele: Trinkwasserversorgung, Gesundheitswesen, Bildung
Die Frage, ob die Trinkwasserversorgung unter den Anwendungsbereich des GATS fällt, ist umstritten. Die meisten WTO-Mitglieder, so auch die Schweiz, betrachten die Trinkwasserversorgung nicht als Dienstleistung im Sinne des GATS. Auf internationaler Ebene wurde zudem ein «Recht auf Wasser» anerkannt. Jede Privatisierung wird sich daran zu messen haben, ob sie die Bevölkerung auf diskriminierungsfreier Basis ausreichend mit Trinkwasser versorgen kann.
- Drinking Water Crisis in Pakistan and the Issue of Bottled Water The Case of Nestlé’s 'Pure Life'
Nils Rosemann, April 2005 (pdf, 41 S.) - Das Menschenrecht auf Wasser unter den Bedingungen der Handelsliberalisierung und Privatisierung – Eine Untersuchung der Privatisierung der Wasser- und Abwasserversorgung in Manila
Nils Rosemann, eine Studie im Auftrag der Friedrich Ebert-Stiftung, Berlin und Genf im November 2003 (pdf, 128 S.) - Recht auf Wasser steht national und international im Fokus
Humanrights.ch, 27. März 2012
Das Recht auf Gesundheit enthält folgende Elemente: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Akzeptanz und Qualität der gesundheitlichen Versorgung. Der diskriminierungsfreie Zugang, gerade auch für verwundbare und marginalisierte Bevölkerungsgruppen, muss sichergestellt werden. Die Folgen einer vermehrten Privatisierung im Gesundheitsbereich auf die Gesundheitsversorgung sind unabsehbar.
- Exemplarische Sozialrechte: Recht auf Gesundheit
Seite auf humanrights.ch
Das Recht auf Bildung enthält folgende Elemente: Zwingender und kostenloser Primarschulunterricht, weiterführende Bildung und Hochschulbildung sollen generell verfügbar sein und allen offenstehen, insbesondere durch die schrittweise Aufhebung der Entgeltlichkeit, letztere allerdings nur auf Grundlage der vorhandenen Mittel. Bildungseinrichtungen müssen verfügbar, zugänglich, akzeptierbar und entsprechend den gesellschaftlichen Bedürfnissen wandlungsfähig sein. In der Schweiz wurde die Öffnung dieses Sektors kontrovers diskutiert.
- Ziele und Verpflichtungen durch Gats?
Interpellation 02.3298 von Nationalrätin Pascale Bruderer vom 20. Juni 2002 - GATS – was ist das und was bedeutet es für die Schule?
vpod bildungspolitik, Nr. 132, Juni 2003 (pdf, 40 S.) - Geltungsbereich der von der Schweiz im Rahmen des GATS eingegangenen Verpflichtungen und ihre Auswirkungen auf das schweizerische Bildungssystem
Mathias-Charles Krafft Bericht zuhanden des EDI und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Februar 2003 (pdf, 59 S.)
Weitere Informationen
- Die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt
Martin Koopmann/Ulla Brunkhorst DOKUMENTE – Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog, 1/2005, 49-54 (pdf, 6 S.) - Das WTO-Dienstleistungsabkommen GATS und die Schweiz
Monika Jäggi/Marianne Hochuli, Analyse der GATS Verpflichtungslisten der Schweiz in den Dienstleistungsbereichen des Service public, Erklärung von Bern, Februar 2003 (pdf, 23 S.)