14.03.2014
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR hat im Jahre 2013 die Studie «Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz» in sechs Teilbänden veröffentlicht.
- Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz
Grundlagenstudie des Schweiz. Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR
Die Studie bezieht sich auf die wichtigsten Empfehlungen, welche die Schweiz in den letzten Jahren von diversen Überwachungsorganen internationaler Menschenrechtsverträge der UNO und des Europarats erhalten hat. Sie analysiert den Ist-Zustand bei der Umsetzung der Empfehlungen und definiert den bestehenden Handlungsbedarf.
Empfehlungen zum Ausländerrecht
Die nachstehende Übersicht stützt sich auf folgenden Teilband der SKMR-Studie:
- Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz. Eine Bestandesaufnahme im Bereich Migration
Kap. «Ausländerrecht», S. 36-69 (pdf, 144 S.)
Die Empfehlungen an die Schweiz im Bereich «Ausländerrecht» lassen sich in drei Bereiche gliedern:
Eheschliessung bei Personen ohne Aufenthaltsbewilligung
Anpassung des Zivilgesetzbuches bzw. Ergreifen geeigneter Massnahmen, um das Recht auf Eheschliessung jeder Person (d.h. auch Personen ohne Aufenthaltsbewilligung) in der Schweiz zu garantieren, weil mit Art. 98 Abs. 4 ZGB (bei strikter Anwendung) eine Kategorie von Personen vom Recht auf Eheschliessung ausgeschlossen wird.
- Empfehlungen:
Kap. II. 1.; S. 36 - Analyse des Status quo:
Kap. II. 4.1-4.2.3.C.; S. 38-46 - Handlungsbedarf:
Kap. II. 5.; S. 46
Aufenthaltsrecht von Opfern häuslicher Gewalt
Durch Heiratsmigration zugewanderte Personen erhalten lediglich ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht (zum Zweck des Ehelebens); Opfer von häuslicher Gewalt harren u.U. aus Furcht vor Wegweisung in Ehe aus; Art. 50 Ausländergesetz (AuG) hat die Rechtslage deutlich verbessert, aber eine gewisse Rechtsunsicherheit bleibt bestehen (z.B. erforderliche Intensität für häusliche Gewalt); Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wäre wünschenswert.
- Empfehlungen:
Kap. III. 2.; S. 47-48 - Analyse des Status quo:
Kap. III. 3.1.-3.3.; S. 48-54 - Handlungsbedarf:
Kap. III. 4.; S. 54-55
Ausländerrechtliche Administrativhaft
Die Administrativhaft wird bei Asylsuchenden, die illegal eingereist sind, bei Personen mit einem abgelehnten Asylantrag und bei ausländischen Personen, deren Ausweisung vollstreckt werden muss, eingesetzt. Die Haftgründe und Haftdauer können dabei problematisch sein.
- Empfehlungen:
Kap. IV. 2.; S. 57 - Analyse des Status quo:
Kap. IV. 4.1.-4.4.; S. 61-67 - Handlungsbedarf:
Kap. IV. 5.-6.; S. 67-69
Sammlung von Empfehlungen zum Ausländerrecht im Wortlaut
- Empfehlungen zum Aufenthaltsstatus von Ausländern/Innen an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch - Empfehlungen zu den Ausschaffungen von Ausländern/Innen an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch - Empfehlungen zur Diskriminierung von Migranten/Innen an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch - Empfehlungen zur häuslicher Gewalt an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch - Empfehlungen zur Administrativhaft an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch
Sammlung von Empfehlungen auf Universal Human Rights Index
- Empfehlungen zu den Schlagwörtern "migrants" und "rights related to marriage and family" an die Schweiz
auf Universal Human Rights Index