20.03.2014
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR hat im Jahre 2013 die Studie «Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz» in sechs Teilbänden veröffentlicht.
- Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz
Grundlagenstudie des Schweiz. Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR
Die Studie bezieht sich auf die wichtigsten Empfehlungen, welche die Schweiz in den letzten Jahren von diversen Überwachungsorganen internationaler Menschenrechtsverträge der UNO und des Europarats erhalten hat. Sie analysiert den Ist-Zustand bei der Umsetzung der Empfehlungen und definiert den bestehenden Handlungsbedarf.
Empfehlungen zu den Unbegleiteten Minderjährigen
Die nachstehende Übersicht stützt sich auf folgenden Teilband der SKMR-Studie:
- Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz. Eine Bestandesaufnahme im Bereich Kinder- und Jugendpolitik
Kap. «Unbegleitete Minderjährige», S. 85-103 (pdf, 129 S.)
Die Empfehlungen an die Schweiz im Bereich «Unbegleitete Minderjährige» lassen sich in vier Bereiche gliedern:
Datenerhebung über die unbegleiteten Minderjährigen
Unbegleitete Minderjährige (UM) sind Personen unter 18 Jahren, die ausserhalb ihres Herkunftslands wohnen und von ihren beiden Elternteilen getrennt sind. Ein grosser Teil der unbegleiteten Minderjährigen sind Asylsuchende (UMA). Für einen wirksamen Schutz der UM in der Schweiz müssten zuerst systematisch Daten über UM erfasst werden.
- Empfehlungen:
Kap. III. 1.1.; S. 88-89 - Analyse des Status quo:
Kap. III. 1.2.; S. 89-90 - Handlungsbedarf:
Kap. III. 1.3.; S. 90-91
Gesetzliche Vertretung und Rechtsvertretung
Für UM ist es besonders wichtig, dass der Aufnahmestaat Personen bestimmt, die für die Vertretung des UM im Interesse seines Wohles (Vormund oder Berater und Rechtsvertretung) verantwortlich sind. Weiterbildung von Vertrauenspersonen.
- Empfehlungen:
Kap. III. 2.1.; S. 91-92 - Analyse des Status quo:
Kap. III. 2.2.1.-2.2.3.; S. 93-97 - Handlungsbedarf:
Kap. III. 2.3.; S. 97
Administrativhaft der Unbegleiteten Minderjährigen
Im Regelfall soll UM nicht die Freiheit entzogen werden. Die Administrativhaft darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden und muss von kürzest möglicher Dauer sein bzw. soll sie für UMA abgeschafft werden.
- Empfehlungen:
Kap. III. 3.1.; S. 97-99 - Analyse des Status quo:
Kap. III. 3.2.; S. 99-100 - Handlungsbedarf:
Kap. III. 3.3.; S. 100
Verschwinden der Unbegleiteten Minderjährigen aus Institutionen
Das Verschwinden von in Institutionen untergebrachten UMA birgt insbesondere die Gefahr, dass diese Kinder Opfer von Menschenhandel und anderer Formen der Ausbeutung werden könnten. Daten dazu sind in der Schweiz ungenügend.
- Empfehlungen:
Kap. III. 4.1.; S. 100-101 - Analyse des Status quo:
Kap. III. 4.2.; S. 101-102 - Handlungsbedarf:
Kap. III. 4.3.; S. 102-103
Fazit zu den unbegleiteten Minderjährigen
Schaffung eines detaillierten Datenerfassungssystem über die UMA, Vormund für UMA und unverzügliche Ernennung einer Vertrauensperson, Administrativhaft soll für UMA abgeschafft werden und Ergreifen von Massnahmen der Prävention und Reaktion auf Verschwindensfälle.
- Fazit:
Kap. IV.; S. 103
Sammlung von Empfehlungen zu unbegleiteten Minderjährigen im Wortlaut
- Empfehlungen zum Rechtsbeistand von Asylsuchenden an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch - Empfehlungen zur Administrativhaft an die Schweiz
Zusammenstellung auf humanrights.ch
Sammlung von Empfehlungen auf Universal Human Rights Index
- Empfehlungen zum Schlagwort "unaccompanied" an die Schweiz
auf Universal Human Rights Index