Nach dem Grundsatzurteil D-4935/200 des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2011 sind Asylsuchende als Flüchtlinge anzuerkennen, wenn keine zumutbare innerstaatliche Schutzalternative besteht.
- Asylrecht: Entwicklung in der Rechtsprechung zur Frage der innerstaatlichen Schutzalternative
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 02. Mai 2012
10.05.2012